Rechtsprechung
   LG Augsburg, 22.05.2009 - 2 O 3761/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,40326
LG Augsburg, 22.05.2009 - 2 O 3761/08 (https://dejure.org/2009,40326)
LG Augsburg, Entscheidung vom 22.05.2009 - 2 O 3761/08 (https://dejure.org/2009,40326)
LG Augsburg, Entscheidung vom 22. Mai 2009 - 2 O 3761/08 (https://dejure.org/2009,40326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,40326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus LG Augsburg, 22.05.2009 - 2 O 3761/08
    Die Ansprüche des Klägers sind auch nicht verjährt, da nach der Rechtsprechung des BGH auch in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 EGBGB die subjektiven Voraussetzungen einzubeziehen sind (vgl. BGH XI ZR 44/06).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus LG Augsburg, 22.05.2009 - 2 O 3761/08
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beteiligungsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten ( BGHZ 79, 337; BGH NJW 2006, 2042 [BGH 06.02.2006 - II ZR 329/04] ).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus LG Augsburg, 22.05.2009 - 2 O 3761/08
    Als solche hat sie auch persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und haftete daher nach den Grundsätzen der uneigentlichen Prospekthaftung für Prospektfehler (vgl. Palandt, § 280/55; BGH 83, 222; BGH NJW 2001, 360 [BGH 26.09.2000 - X ZR 94/98] ).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus LG Augsburg, 22.05.2009 - 2 O 3761/08
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beteiligungsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten ( BGHZ 79, 337; BGH NJW 2006, 2042 [BGH 06.02.2006 - II ZR 329/04] ).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus LG Augsburg, 22.05.2009 - 2 O 3761/08
    Als solche hat sie auch persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und haftete daher nach den Grundsätzen der uneigentlichen Prospekthaftung für Prospektfehler (vgl. Palandt, § 280/55; BGH 83, 222; BGH NJW 2001, 360 [BGH 26.09.2000 - X ZR 94/98] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht